Es gelten die allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Reiserücktrittversicherung VB-RR 2022_02 (RR2022_02) |
Allgemeine Fragen |
Fragen zum Corona-Schutz |
Fragen zur Familienprämie |
Sonstige Fragen |
Bis spätestens 30 Tage vor Reiseantritt. Liegen zwischen Buchung und Reiseantritt weniger als 30 Tage, muss die Versicherung spätestens drei Werktage nach der Buchung der Reise abgeschlossen werden. |
Bei der Einmalreiseversicherung müssen Sie einen Selbstbehalt zahlen, wenn eine unerwartet schwere Erkrankung eingetreten ist und diese ambulant behandelt wurde. Der Selbstbehalt beträgt hier 20 % des erstattungsfähigen Schadens und mindestens 25 € je versicherte Person oder Mietobjekt. Durch einen Zusatzbaustein können Sie den Selbstbehalt abwählen. |
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Die höhere Prämie gilt ab dem Zeitpunkt der ersten Beitragszahlung nach Ihrem 65. Geburtstag. |
Im Corona-Zusatzschutz ist eine Quarantäne durch eine Corona-Infektion oder den Verdacht darauf versichert. Und das sowohl vor Antritt als auch während der Reise. Erstattungsfähig sind folgende Kosten: Sie können Ihre Reise nicht antreten:
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Der Corona-Zusatzschutz ist nur in Kombination mit unserer Reiserücktrittsversicherung in der Jahres- oder Einzelpolice abschließbar. |
Nein, der Corona-Zusatzschutz ist immer nur an eine konkrete Reise geknüpft. |
Bietet der Reiseveranstalter eine alternative Reise an, können Sie die entsprechenden Nachweise an uns weitergeben und Ihr Beitrag wird nach erfolgreicher Prüfung durch uns erstattet. Für die alternative Reise können Sie dann einen neuen Corona-Zusatzschutz beantragen. Findet jedoch eine Verschiebung derselben Reise statt, kann der Beginn des Corona-Zusatzschutz mitverlegt werden. |
Ja, wenn alle Mitreisenden den anteiligen Reisepreis in der Einzelpolice absichern. Liegt der Reisepreis bei insgesamt 12.000 €, würde der Gesamtpreis durch die Anzahl der Mitreisenden geteilt werden und somit nur bei 4.000 € liegen. Dies gilt nicht für den Familientarif. |
Als Familie gelten ein oder maximal zwei Erwachsene mit mindestens einem Kind bis zum 21. Geburtstag. Im Familientarif können sich maximal fünf Personen versichern. |
Nein, die Personen müssen nicht in einem Haushalt leben oder miteinander verwandt sein. |
Gruppen können nur versichert werden, wenn es sich um eine Familie handelt (max. 5 Personen). |
Einen Versicherungsfall können alle versicherten Personen und die Risikopersonen auslösen. |
Maßgebend für die Familienpolice ist die Prämie des ältesten Familienmitglieds, in dem Fall also der Person, die über 65 Jahre alt ist. |
Der Schutz besteht für die Dauer der jeweiligen Reise. |
Seminarkosten sind in der Einzelpolice mitversichert. Studiengebühren sind nicht versichert. |
Ja, wenn die Mietwagenkosten im Zusammenhang mit Ihrer Reise stehen, sind diese mitversichert. |
Als Schiffsreise gelten grundsätzlich alle Reisen auf dem Wasser. Dazu zählen z. B. Kreuzfahrten, Flusskreuzfahrten und Segeltörns. Auch kombinierte Reisen mit z. B. einer Flusskreuzfahrt und einem Aufenthalt im Hotel an Land zählen als Schiffsreise, wenn mindestens ein Drittel der Reisedauer an Bord des Schiffes verbracht wird. Davon ausgenommen sind die ‚Blaue Reise‘ in der Türkei, Nilkreuzfahrten, Fährpassagen und Hausboote. |
Ja, gemietete Wohnmobile können ebenfalls über die Reiserücktrittsversicherung abgesichert werden. |
FAQ Reiserücktrittskostenversicherung Einzelpolice als PDF herunterladen(85KB) |
Rechtlicher Hinweis: Die in dieser Veröffentlichung enthaltenen Angaben stellen keine Vertragsgrundlage dar, sondern dienen ausschließlich der Produktbeschreibung. Maßgeblich sind ausschließlich die Allgemeinen Versicherungs- und Tarifbedingungen, die Ihrem Vertrag zugrunde liegen.